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Jugendhilferecht im Überblick
Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer bewilligten Jugendhilfemaßnahme bei der
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag gemäß den §§ 91 ff. SGB VIII
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim, Urteil vom 17. März 2011 - 12 S 2823/08
Eine am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person hat im Falle ihrer Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der bewilligten Jugendhilfemaßnahme vorzubringen.
Zur Frage der Rechtmäßigkeit von Hilfe zur Erziehung in Form der Heimerziehung nach den §§ 27, 34 SGB VIII.
Fundstelle: ZKJ 2011, 262; NVwZ - RR 2011, 770
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