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Jugendhilferecht im Überblick Zum Anspruch eines Kindes auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Die unterbliebene Anhörung eines Kindes in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Antrags, die Einwilligung der Mutter zur Adoption zu ersetzen, verletzt den Anspruch des Kindes auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG. Der Blickwinkel des Kindes ist für die Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB von besonderer Bedeutung. Dies gilt zum einen für die dort näher beschriebene Pflichtverletzung "gegenüber dem Kind", aber auch für die in § 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltene andere Tatbestandsvoraussetzung für eine Ersetzung der elterlichen Einwilligung zur Adoption. Fundstelle: JAmt 2001, S. 503; FamRZ 2002, S. 229 zurück zur Übersicht |
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