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Jugendhilferecht im Überblick
Zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption seines
Kindes gemäß § 1748 BGB
Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, Beschluss vom 8. Februar 2001
- 3 W 266/00
Der Vormund kann den Antrag, die Einwilligung eines Elternteils in die
Annahme als Kind zu ersetzen, auch dann wirksam im Namen des Kindes stellen,
wenn er es selbst adoptieren möchte und den hierzu erforderlichen Antrag
beim Vormundschaftsgericht bereits gestellt hat.
Zur Ersetzung der Einwilligung eines Vaters in die Adoption seines Kindes,
dessen Mutter er vorsätzlich getötet hat.
Fundstelle: FamRZ 2001, S. 1730
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