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Jugendhilferecht im Überblick
Gemeinsame elterliche Sorge
Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 14.09.1999 - 25
UF 149/99
Nach der Neuregelung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz entspricht
es nunmehr dem Regelfall, dass auch bei Getrenntleben der Eltern das gemeinsame
Sorgerecht bestehen bleiben soll. Eine Abweichung von diesem Grundsatz
ist nur geboten, wenn dies das Kindeswohl gebietet.
Hierfür müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Allein der
Umstand, dass die Eltern selbst aufgrund der Trennung zerstritten sind,
reicht nicht aus für die Annahme, die gleichermaßen erziehungsfähigen
Eltern könnten sich über wesentliche Belange des Kindeswohls
nicht einigen.
Fundstelle: KindPrax 1999, S. 201 f.
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