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Jugendhilferecht im Überblick
Wohnungsnutzung im Sinne des Wohnungseigentumsrecht durch Kinder und Jugendliche
in einer "sonstigen betreuten Wohnform"
Kammergericht (KG) Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 24 W
2632/00
Eine Nutzung der Wohnungen eines Wohnhauses, das zu einer aus 10 Gebäuden
bestehenden Wohnungseigentumsanlage gehört, durch Kinder und Jugendliche
in familienähnlichen Wohngruppen mit Erziehern bzw. Erzieherehepaaren
stellt keine gewerbliche Nutzung dar. Vielmehr handelt es sich um Hilfe
zur Erziehung in einer "sonstigen betreuten Wohnform" i.S.v. § 34 SGB
VIII und hält sich im Rahmen der Nutzung zu Wohnzwecken.
Fundstelle: WuM 2001, S. 249; NJW-RR 2001, S. 948; ZMR 2001, S. 658
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