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Jugendhilferecht im Überblick
Förderung von freien Trägern
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin, Beschluss vom 14.10.1998 - 6
S 94/98
Zur Beteiligung des Jugendhilfeausschusses an Entscheidungen über
Zuwendungen an freie Träger.
Die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen des § 74 Abs.
1 SGB VIII gibt dem Träger einer Jugendhilfemaßnahme keinen
Anspruch auf Förderung im Sinne einer Grund- oder Mindestförderung.
Der Träger der Jugendhilfemaßnahme kann lediglich verlangen,
an dem Verfahren zur Verteilung der Mittel beteiligt und ermessensfehlerfrei
beschieden zu werden. Zur Ausübung des Ermessens bei der Verteilung
der im Haushaltsplan für Jugendhilfe bereitgestellten Mittel.
Fundstelle: FEVS 49 (1999), S. 368 ff.
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