Jugendhilferecht im Überblick
Übernahme der Kosten für eine selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme.
Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Beschluss v. 14. Juli 2000
- 19 K 5288/98
Die Entstehung eines Anspruchs gegen einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe
auf rückwirkende Übernahme der Kosten einer selbstbeschafften Jugendhilfemaßnahme
setzt voraus, dass der Behörde zumindest die Möglichkeit eröffnet worden
ist, den gesetzlich in §§ 36 f. SGB VIII verankerten Kooperationsprozess
in Gang zu setzen.
Bei der Frage, ob die gewählte Hilfemaßnahme für die Entwicklung des
Kindes bzw. Jugendlichen geeignet und notwendig ist, hat sich die verwaltungsgerichtliche
Kontrolle darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe
beachtet sind, oder ob die Leistungsadressaten umfassend beteiligt worden
sind (wie BVerwG, BVerwGE 109, S. 155)
Fundstelle: NWVBl. 2001, S. 70
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