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Jugendhilferecht im Überblick
Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Betriebserlaubnis für einen
Kindergarten
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Urteil v. 20. März
2000 - Az. 16 A 4169/98
Bei großen altersgemischten Gruppen im Sinne der §§ 1
Nr. 3 Satz 3, 4 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Tageseinrichtungen
für Kinder (GTK) stellt die Betreuung durch zwei Fachkräfte
in der Regel den notwendigen personellen Mindeststandard dar, um das Wohl
der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung zu gewährleisten.
Fundstelle: Städte- und Gemeinderat 2000, S. 29
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