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Jugendhilferecht im Überblick
Ersatz von Pflegeaufwendungen und Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnis
im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Bundesfinanzhof (BFH), Urteil v. 23. September 1999 - VI R 106/98
Im Rahmen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für
das Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses im Sinne des §
32 Abs. 1 Nr. 2 EStG steht der Ersatz von Pflegeaufwendungen einem nicht
unwesentlichen Kostenbeitrag des Steuerpflichtigen nur dann entgegen,
wenn den Pflegeeltern ein erheblich über den Unterhaltskosten des
Kindes liegendes Entgelt gezahlt wird, so dass sie nach marktwirtschaftlichen
Grundsätzen für die Unterbringung und Betreuung entlohnt werden
(BFH-Urteil v. 12.6.1991 - III R 108/89).
Anders als die Pflegesätze im Fall der Heimunterbringung enthalten
Pflegegelder bei der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie
keinen pauschalierten Ersatz für Personalkosten und Sachkosten der
Pflegeeinrichtung (vgl. BFH-Urteil v. 23.9.1998 - XI R 11/98, BFHE 187,
S. 39). Das Pflegegeld ist nach seinem Zweck und seiner Bemessungsgrundlage
kein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen berechnetes Entgelt für
Unterbringung und Betreuung, sondern vielmehr nur Kostenersatz.
Fundstelle: HFR 2000, S. 360
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