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Jugendhilferecht im Überblick
Essenskosten bei Kita-Besuch
Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Urteil vom 18.06.1998 - 2
K 6972/95
Eine Gemeinde kann freiwillig soziale Leistungen erbringen, auf die kein
Rechtsanspruch besteht und hierbei den Personenkreis und die näheren
Voraussetzungen (etwa in einem Ratsbeschluss) bestimmen. Hierbei steht
der Gemeinde ein weiter Gestaltungsspielraum zu (hier: Zuschuss zu Essenskosten
in Kindertageseinrichtungen für Kinder aus "einkommensschwachen"
Familien).
Grenzt die Gemeinde in dem schriftlich niedergelegten Beschluss den Kreis
der Begünstigten nicht eindeutig ab, kann sie diesen durch die Verwaltungspraxis
konkretisieren. Eine Verwaltungspraxis, einen solchen Zuschuss nicht an
Eltern zu gewähren, die ausserhalb der Gemeinde ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
(Leitsätze des Bearbeiters):
Fundstelle: NVwZ-RR 1999, S. 448 f.
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