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Jugendhilferecht im Überblick Vor- und Nachrang zwischen Eingliederungsmaßnahmen nach SGB XII und SGB VIIIOberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis, Beschluss vom 27. August 2009 – 3 A 352/08 Ist eine stationäre Unterbringung und Betreuung des Hilfeempfängers sowohl wegen massiver Verhaltensauffälligkeiten als Folge einer seelischen Behinderung als auch wegen einer (zumindest drohenden) körperlichen Behinderung infolge einer schweren Diabetes-Erkrankung mit chronisch unzureichender Stoffwechseleinstellung im Zusammenhang mit schlechter Patientenmitarbeit konkret erforderlich, greift die Vor- und Nachrangregel des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII ein. Fundstelle: juris
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