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Jugendhilferecht im Überblick
Zum Kindergeldanspruch für Pflegekinder in einer Pflegefamilie als sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII
Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 2. April 2009 – III R 92/06&/KS;
Leistet ein als Betreiber einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII anerkannter Trägerverein einer Pflegeperson Zahlungen für die Erziehung und Unterbringung eines fremden Kindes, so scheidet die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses aus, weil das Kind zu Erwerbszwecken in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen worden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Die sozialrechtliche Einordnung als sonstige betreute Wohnform hat steuerrechtliche Tatbestandwirkung. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Unterbringung des Kindes sozialrechtliche als Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII hätte behandelt werden müssen.
Fundstelle: BFHE 224, 542; NJW 2009, 2976
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