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Jugendhilferecht im Überblick Zur Wirkung eines Widerspruchs gegen einen KostenbeitragsbescheidOberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg, Beschluss vom 21. Mai 2008 – 3 M 169/06 Leitsatz Der Widerspruch gegen einen Kostenbeitragsbescheid gemäß den §§ 91ff. SGB VIII hat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Fundstelle: JAmt 2008, 329 zurück zur Übersicht
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