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Jugendhilferecht im Überblick
Zum befristeten Ausschluss des Umgangsrechts (§ 1684 BGB) der Mutter
mit ihrem bei Pflegeeltern lebenden Kind
Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, Beschluss v. 10. Juni 1999 - Az.
15 UF 209/98
Der Ausschluss des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil darf
nur angeordnet werden, um eine Gefährdung der körperlichen oder
geistig-seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden. Zudem ist Voraussetzung,
dass keine anderen - milderen - Mittel zum Schutz des Kindes verfügbar
sind.
Fundstelle: FamRZ 2000, S. 49
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