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Jugendhilferecht im Überblick Zur Heranziehung zu einem Kostenbeitrag gemäß § 92 SGB VIIIVerwaltungsgericht (VG) Ansbach, Urteil vom 10. Mai 2007 - 14 K 06.02943 Leitsatz Grundsätzliche Voraussetzung für die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag ist die Rechtmäßigkeit der gewährten Jugendhilfeleistung. Zum Amtsermittlungsgrundsatz bei objektiv erkennbaren Umständen, die bei der Berechnung des Kostenbeitrags berücksichtigt werden müssen. Die Voraussetzungen der Sollvorschrift des § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII sind grundsätzlich in jedem Einzelfall vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Geltendmachung eines Kostenbeitrags von Amts wegen zu berücksichtigen. (Leitsätze des Bearbeiters) Fundstelle: juris
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