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Jugendhilferecht im Überblick
Zum Umgangsrecht (§ 1684 BGB) der Eltern mit ihren bei Pflegeeltern
lebenden Kindern
Oberlandesgericht (OLG) Celle, Beschluss v. 7. April 1999 - Az. 17 UF
314/98
Eine erhebliche Einschränkung des Umgangsrechts der Eltern mit ihren
9½ und 6 Jahre alten Kindern - Besuchskontakte in Abständen
von 6 Wochen für jeweils 1½ Stunden an einem vom Jugendamt
zu bestimmenden Ort in Anwesenheit der Pflegeeltern und einer weiteren,
vom Jugendamt zu bestimmenden Person - ist gerechtfertigt, wenn das Wohl
der Kinder diese Einschränkung gebietet.
Fundstelle: FamRZ 2000, S. 48
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