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Jugendhilferecht im Überblick Beschwerderecht von Pflegeeltern nach Vollzug einer Herausgabeanordnung nach § 1632 Abs. 1 BGB
Durch den Vollzug einer Herausgabeanordnung nach § 1632 Abs. 1 BGB
erledigt sich die Hauptsache nur in besonders gelagerten Fällen,
jedenfalls nicht dann, wenn durch diese Anordnung das Kind aus seiner
bisherigen Pflegefamilie herausgenommenen und damit zugleich über
seinen Verbleib in der Pflegefamilie gemäß § 1632 Abs.
4 BGB entschieden wird. Fundstelle: NJWE-FER 1999, S. 233 |
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