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Jugendhilferecht im Überblick Zur Wandlung eines Pflegeverhältnisses zu einem Adoptivpflegeverhältnis durch konkludentes VerhaltenVerwaltungsgericht (VG) Saarlouis, Urteil vom 23. November 2005 - 10 K 71/05 Ist nach vorangegangener Adoptionsbewerbung zwischen den Bewerbern und einem Kind zunächst ein Pflegeverhältnis im Rahmen der Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach Kinder- und Jugendhilferecht begründet worden, so kommt es für die Beantwortung der Frage, ob im Laufe der Zeit - während der Ausübung der Pflege - sich dieses Verhältnis zum Pflegekind zu einer so genannten Adoptionspflege gewandelt hat, entscheidend darauf an, dass der sich allmählich konkretisierende Adoptionswille nach außen bekundet worden ist. Dazu genügt ein konkludentes bzw. stillschweigendes Verhalten der Pflegeeltern. zurück zur Übersicht |
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