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Jugendhilferecht im Überblick
Verbleibensanordnung gemäß § 1632 Abs. 4 BGB
Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) München, Beschluss v.
7. Dezember 1999 - Az. 1Z BR 166/98
§ 1632 Abs. 4 BGB lässt nicht nur flexible Lösungen zu,
die im Wege eines gleitenden Übergangs auf ein Zueinanderfinden von
Kind und leiblichen Eltern nach einer Umstellungsphase gerichtet sind,
sondern auch Verbleibensanordnungen, deren zeitlicher Endpunkt nicht abzusehen
sind.
Zu den Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung, wenn der allein sorgeberechtigte
Elternteil das Kind aus der Pflegefamilie in seinen Haushalt zurückführen
will.
Fundstelle: FamRZ 2000, S. 633
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