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Jugendhilferecht im Überblick
Zur Beschwerdebefugnis von Pflegeeltern bei Anordnungen zur Herausnahme
des Kindes aus der Pflegefamilie
Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss v. 21. Dezember 1999 -
Az. 14 UF 268/99
Die Pflegeeltern sind auch dann beschwerdebefugt, wenn nur über
eine vorläufige Wegnahme des Kindes aus der Pflegefamilie im Wege
der einstweiligen Anordnung entschieden ist.
Eine Aussetzung der Vollziehung durch das Beschwerdegericht kann nicht
erfolgen, wenn das erstinstanzliche Gericht nach eingehender Anhörung
aller Beteiligten entschieden hat, dass das Kind vorläufig in die
Herkunftsfamilie gebracht werden soll, um durch Sachverständige feststellen
zu lassen, ob die Rückkehr in die Herkunftsfamilie dem Wohl des Kindes
dient.
Fundstelle: FamRZ 2000, S. 635 = NJW-RR 2000, S. 374
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