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Jugendhilferecht im Überblick Zum fehlenden Beschwerderecht von Pflegeeltern in Sorgerechtsverfahren
Das Beschwerderecht gemäß § 20 FGG erfordert einen unmittelbaren
Eingriff in ein im Zeitpunkt der Entscheidung bestehendes subjektives
Recht. Fundstelle: FamRZ 2000, S. 219 = NJW 1999, S. 3718 zurück zur Übersicht |
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