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Jugendhilferecht im Überblick Zur Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers durch die SchulverwaltungVerwaltungsgerichtshof (VGH) München, Urteil vom 6. Juli 2005 - 12 B 02.2188 Nach bayerischem Landesrecht haben behinderte Kinder keinen Anspruch gegen die Schulverwaltung auf die Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule. Ein Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers, der diese Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen hat, scheidet daher aus. zurück zur Übersicht |
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