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Jugendhilferecht im Überblick Zu den Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gemäß § 1632 Abs. 4 BGB bei einem geplanten Wechsel in eine WohngruppeOberlandesgericht (OLG) Bremen, Beschluss v. 24. April 2002 - 5 WF 26/02 b Soll ein Kind nicht in den Haushalt seiner leiblichen Mutter zurückkehren, ist eine Wegnahme vom Pflegevater nur zulässig, wenn mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Trennung mit psychischen oder physischen Schäden verbunden ist. Aus einem sexualisierten Verhalten des Kindes kann nicht auf eine Erziehungsungeeignetheit des Pflegevaters oder auf eine Gefährdung des Kindes durch den Pflegevater geschlossen werden. Fundstelle: FamRZ 2003, 54 zurück zur Übersicht |
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