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Jugendhilferecht im Überblick
Verpflichtung des nichtehelichen Vaters zur Zahlung von Kindergartenbeiträgen
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Urteil vom 21.12.1998 -
Az. 16 A 5678/97; bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG),
Beschluss vom 22.03.1999 - Az. 8 B 60/99
Beitragspflichtiger Elternteil im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ist auch der
mit seinem Kind und dessen Mutter zusammenlebende nichteheliche Vater,
der nicht personensorgeberechtigt für dieses Kind ist.
§ 90 SGB VIII gibt als Rahmenbestimmung für die Erhebung von
Kindergartenbeiträgen eine spezielle Bestimmung des Begriffs "Eltern"
nicht vor.
Fundstelle: NWVBl. 1999, S. 430
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