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Jugendhilferecht im Überblick
Zur Kostenerstattung gemäß § 89c Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bei Unterbringung
in einer Kindertagesstätte
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil v. 14. November 2002 - 5
C 57/01
Leitsatz
Die §§ 86 ff. SGB VIII sind auch auf eine Betreuung in Kindertagesstätten
anwendbar. Als "Leistung" der Jugendhilfe ist sie bei einem Wechsel der
örtlichen Zuständigkeit ungeachtet dessen "fortsetzungsfähig", dass das
Leistungsangebot an Ganztagsplätzen von Jugendhilfeträger zu Jugendhilfeträger
unterschiedlich ausgestaltet sein kann (hier: institutionelle Förderung
statt Pflegesatzfinanzierung).
Fundstelle: FEVS 54 S. 29; NVwZ-RR 2003 S. 504; ZFSH/SGB 2003 S. 287;
NDV-RD 2003 S. 52
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