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Jugendhilferecht im Überblick
Zur Haftprüfung bei einer einstweiligen Unterbringung nach § 72 Abs. 4
JGG
Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, Beschluss v. 7. Mai 2001 - Hes 16/01
Das Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO gilt nicht für die einstweilige
Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Heimen der Jugendhilfe nach
§ 71 Abs. 2, § 72 Abs. 4 JGG. Zur Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes
bei einstweiliger Unterbringung.
Fundstelle: JMBIST 2001, S. 277
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