Jugendhilferecht im Überblick Bestellung des Jugendamts zum AmtspflegerOberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 22. August 2001 - 13 WF 422/01 Gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1791b BGB kann das Jugendamt (ausnahmsweise) nur dann zum Amtspfleger bestellt werden, wenn eine als Einzelpfleger geeignete Person nicht vorhanden ist. Ob dies der Fall ist, hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen (§ 12 FGG) zu ermitteln. Fundstelle: OLGR Koblenz 2002, S. 179
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