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Jugendhilferecht im Überblick
Zum Umfang des Vertretungsrechts des Jugendamtes als BeistandOberlandesgericht (OLG) Naumburg, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 WF 175/02 Die nach §§ 1712, 1713 BGB begründete Beistandschaft berechtigt den Mitarbeiter des Jugendamtes nur zur Vertretung zur - aktiven - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, nicht hingegen zur bloßen Abwehr bei einer Herabsetzungsklage des Unterhaltspflichtigen. Fundstelle: juris
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