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Jugendhilferecht im Überblick
Gemeinsame elterliche Sorge
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.1998
- 6 UF 97/98
Das Kindeswohl gebietet die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen
Sorge, wenn das Gesamtverhalten der Eltern zeigt, dass sie sich in grundsätzlichen
Fragen nicht verständigen können.
Fundstelle: ZfJ 1999, S. 111
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